Satzung des Vereins: KONTRA – Verein, Forum und Initiative gegen Sozial-
§1 Name, Sitz und Gründung des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „KONTRA – Verein, Forum und Initiative gegen Sozial-
2. Der Verein ist zurzeit ein nicht eingetragener Verein.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Rothebuschstr. 149, D-
4. Der Verein hat sich mit Gründungsprotokoll v. 29.10.2016 zum 1. November 2016 gegründet.
§2 Zweck des Vereins
1. Bekämpfung der schon vorhandenen und sich weiter entwickelnden Altersarmut.
2. Bekämpfung der schon vorhandenen und sich weiter entwickelnden Kinderarmut.
3. Bekämpfung der Obdach-
4. Kampf für die Abschaffung bzw. Verbesserung der Hartz4-
5. Publizierung – vor allem auch über das Internet – diverser sozialer Themen, vor allem justizkritische.
6. Unterstützung von sozialen Randgruppen, z.B. durch Lebensmittelspenden.
Ergänzung der Satzung durch Mitgliederversammlung am 2.01.2019:
7. KONTRA wird -
8. KONTRA wird ermächtigt, Videos, Bücher und andere Druckerzeugnisse sowie weitere Homepages herauszugeben bzw. zu veröffentlichen. Soweit dafür Finanzierungs-
Ergänzung der Satzung durch Mitgliederversammlung am 5.01.2020:
9. KONTRA schafft unter dem Namen DIE KONTRA-
Ergänzung der Satzung durch Mitgliederversammlung am 3.07.2022:
10. KONTRA wird in der nächsten Zeit zur Vervollständigung der eigenen Medienoffensive zwei neue online Zeitungen installieren: Die non-
§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
1. Permanente aktuelle Veröffentlichungen über die vorgenannten Themen über seine Homepage www.kontra-
2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Initiativen, die mit gleichen und/oder ähnlichen Projekten arbeiten.
3. Durch die Zuhause-
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
1. Der Verein ist zurzeit nicht eingetragen und nicht gemeinnützig.
2. Der Verein strebt die Eintragung zum e.V. sowie die Gemeinnützigkeit und die Einstufung als Sozialverband an, sobald weitere geeignete Mitglieder eintreten wollen und die Gründungsmitglieder zustimmen.
3. Die aus den Tätigkeiten und Initiativen sowie Spenden erwirtschafteten Umsätze bzw. Erträge kommen dem Verein und seinen Mitgliedern zugute.
§5 Eintritt der Mitglieder
1. Der Verein unterscheidet zwischen Gründungsmitgliedern und normalen Vereins-
2. Ausschließlich die Gründungsmitglieder haben alle Rechte aus der Vereinssatzung (Vollmitglieder).
3. Allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften.
4. Eine Mitgliedschaft ist an eine Aufnahmegebühr gebunden. Diese legt der Vorstand fest und wird als Spende an den Verein aufgefasst.
5. Die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Aushändigung des Mitgliederausweises.
§6 Austritt der Mitglieder
1. Um die überwiegend bedürftigen Mitglieder nicht zu überfordern, endet eine Mitgliedschaft für normale Mitglieder automatisch nach einem Monat und lebt durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages von z.Zt. 2 € wieder für einen weiteren Monat auf (auch temporäre Mitgliedschaft genannt).
2. Mitgliedschaften der Gründungsmitglieder können beidseitig schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats zum Ende des Monats gekündigt werden.
§7 Mitgliedsbeiträge
1. Es wird eine Aufnahmegebühr von z.Zt. 5 € erhoben. Sie gilt für ein Jahr und wird auch bei zwischenzeitlichem Aus-
2. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 2 €/Monat verlangt.
3. Der Vorstand ist aber jederzeit ermächtigt, diese Gebühren (auch nur in Teilen) zu verändern, wenn z.B. finanzstärkere Mitglieder eintreten sollten.
§8 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Gründungsmitglieder
3. Normale Mitglieder
§9 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins KONTRA besteht aus
1. der/dem ersten Vorsitzenden und Gründungsmitglied – er ist zur alleinigen Vertretung berechtigt.
2. der/dem zweiten Vorsitzenden und Gründungsmitglied
3. Der/die erste Vorsitzende des Vereins ist automatisch auch der Geschäftsführer fürdie wirtschaftlichen Aktivitäten. Er/Sie führt diese Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihm stehen Ersatz von Kosten und Aufwendungen zu, die entweder mit einer Pauschale oder mit Einzelnachweis abgegolten werden.
4. Der Vorstand ist berufen auf 10 Jahre und kann nur von Gründungsmitgliedern abgewählt werden.
§10 Vertretung des Vorstandes
Der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden.
§11 Mitgliederversammlung
1. Die MV erfolgt einmal im Jahr und wird 4 Wochen vorher angekündigt.
2. Außerordentliche Versammlungen und deren Thema sind beim Vorstand anzumelden und werden dann ebenso wie die jährliche Versammlung innerhalb von 4 Wochen abgehalten.
§12 Beschlussfähigkeit des Vereins
1. Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins und halten ihn so am Laufen.
2. Außerordentliche Beschlüsse durch Mitglieder bedürfen immer einer 100 %-
3. Beschlussfähig ist jede ordentliche Mitgliederversammlung.
4. Jeder Beschluss kann frühestens nach 3 Monaten neu entschieden werden.
§13 Beschlussfassung
1. Es wird per Handzeichen abgestimmt.
2. Eines der Mitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt.
3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich dem ersten Vorsitzenden aufgrund seiner Initiativen für die Gründung und Erhaltung von KONTRA. Er wird aber immer versuchen, eine Übereinstimmung mit den übrigen Gründungsmitgliedern zu erreichen.
§14 Rechtehaltung & Entwicklung
Die Rechte für den Namen KONTRA, das Logo und alle anderen möglichen Rechte – auch von mit KONTRA verbundenen Homepages, Aktivitäten o.ä. werden von den Gründungsmitgliedern gehalten und von diesen nach Ermessen zur Verfügung gestellt. Ausnahmen von dieser Regelung werden in Form von Vereinbarungen dokumentiert.
Wir werden weitere Entwicklungen in sozialen Themen vorantreiben -
Außerdem planen wir die Veröffentlichung von Videos und Büchern/Druckerzeugnissen, auch digitaler Art.
Weiterhin ein Projekt zur Zucht und Ausbildung von Assistenzhunden unter dem Namen „Lebenspartner Hund“.
§15 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zuarchivieren.
§16 Honorierung
Die Organe des Vereins arbeiten komplett ehrenamtlich. Dem 1. Vorsitzenden, gleichzeitig Geschäftsführer, wird ein symbolisches Gehalt von 1 €/Monat gezahlt. Darüberhinaus besteht nur Anspruch auf Kostenersatz, durch Belege nachzuweisen.
§17 Auflösung des Vereins
Der Verein KONTRA kann ausschließlich von dem ersten Vorsitzenden aufgelöst werden.